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    Trikeschule Boris Benic - Flugschein / Umschreibung


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    Trikefliegen in Südafrika
    Der verantwortungsbewußte europäische Pilot verlangt zunächst einmal nach der aktuellen ICAO-Karte (die ist von 1985!) und wirft einen Blick auf dieselbe. Und was sieht er da – nix. Fliegen in Südafrika wird kaum durch restriktive Lufträume eingeengt, was im Umkehrschluß bedeutet: Freiheit pur und back to the roots zu den Sichtflugregeln. An dieser Stelle noch ein Geheimns: man gewöhnt sich furchtbar schnell daran.

    Kleinere Flugplätze dürfen und können jederzeit angeflogen werden. Einen Flugleiterzwang oder feste Flugplatzbetriebszeiten gibt es hier nicht. Man fliegt hier VFR mit großer Betonung auf V - wie Sicht und gibt sowohl auf Strecke als auch in der Platzrunde entsprechende Funkmeldungen ab. Die Frequenzen für diese Meldungen beziehen sich jeweils auf ganze Regionen und nicht auf einzelne Flugplätze. Das erfordert eine gewisse Disziplin, doch der Faktor Freiheit kommt dabei nicht zu kurz.

    Jeder Südafrikaner kann auf seinem Privatgrund eine Landebahn anlegen. Dazu benötigt man noch nicht einmal die Zustimmung seines Nachbarn. Diese paradiesischen Zustände erklären auch, warum man trotz – oder gerade wegen der dünnen Besiedlung in Südafrika (etwa 38 statt 231 Einwohner pro Quadratkilometer) unzählige Landeplätze vorfindet. Doch Vorsicht, aus der Luft läßt sich der Zustand oft nicht hinreichend beurteilen. Große und kleine Tiere budden u.U. fürchterliche Löcher, welche dann auch noch während der Regenzeit durch Grasbewuchs perfekt getarnt sein können. An dieser Stelle allen – Happy Landings!

    Das Luftrecht ist weitestgehend mit dem deutschen vergleichbar. Auch hier gelten Mindesthöhen über Städten und Menschenansammlungen. Bei Tieransammlungen – speziell exotischen Provinienzen – legt der einheimische Pilot diese Regeln nicht immer ganz so streng aus, vieleicht erinnert er sich in diesem Moment auch nicht daran, daß es solche gibt.

    Anders als bei uns gibt es in Südafrika keine Vorschriften für Rettungsgeräte. Unserer Meinung nach hat die Szene an dieser Stelle Diskussionsbedarf. Während sie einerseits einen nachweislich hohen Standard in Ausbildung und Recht hält, fehlt andererseits ein solch wichtiges System.

    Lizenzen und weitere Voraussetzungen
    Jetzt wird es aber Zeit über die Voraussetzungen zu sprechen. Der fliegerische Standard ist, wie bereits erwähnt, hoch.

    Die Lizenzvergabe erfolgt direkt durch die South African Civil Aviation Authority (CAA) in Pretoria, die unserem Luftfahrtbundesamt entspricht. Anders als bei uns wird diese Verantwortung nicht den Verbänden überlassen.

    Es gibt für uns grundsätzlich 3 Arten des legalen Fliegens in Südafrika:

    1. Der gültige deutsche SPL-F wird für maximal 4 Wochen in Südafrika validiert.
    2. Auf Basis einer deutschen Lizenz legt man eine komplette Prüfung in Südafrika ab und erhält so den südafrikanischen UL-Flugschein (microlight licence - MPL).
    3. Du kannst noch gar nicht Fliegen und lernst es hier.

    Auf jeden Fall solltest Du Dich einigermaßen englisch verständigen können. Man spricht hier ein für unsere Ohren sehr klares Englisch.



    Zu 1: Voraussetzungen sind eine ausreichende Flugerfahrung und:
    • Gültiger SPL-F
    • Gültiges deutsches Medical
    • BZF I
    In Südafrika sind noch zu absolvieren:
    • einige Platzrunden
    • ein 1,5 h x-country Flug
    • eine Theorieprüfung in “law” (entspricht unserem Luftrecht)
    • practical flight test (entspricht grob unserer praktischen Prüfung)

    Zu 2: Alles wie für die Validation (siehe 1), zusätzlich noch:
    • komplette Theorieprüfung (principles of flight – weather – engines and airframes – navigation – law)
    • südafrikanisches Medical (entspricht fast komplett unserem in der BRD)
    • radio test: ein Prüfer ermittelt, ob man einigermaßen fit ist im Umgang mit den englischen Sprechgruppen. Das ist keine Prüfung im eigentlichen Sinn, der Prüfer bestätigt hier nur die ausreichenden Fähigkeiten des Probanden.
    • absolutes Minimum an Flugerfahrung sind 35 h solo und 10 h mit Passagier

    Zu 3: Für die Platzrunden und x-country Flüge mit Fluglehrer gelten keine besonderen Voraussetzung. Vor dem ersten Alleinflug ist allerdings das südafrikanische Medical zu erwerben und anschließend eine kleine “solo exam” abzulegen. Dadurch erhält man die “student pilot licence” und darf fortan mit Fluglehrerauftrag solo fliegen. Hier bleibt noch anzumerken, daß nach dem Erwerb dieser fliegerischen Fähigkeiten zurück in good old germany eine Flugschule aufgesucht werden sollte, um auch die Prüfungen für den deutschen SPL-F abzulegen.

    Grundsätzlich wird in Südafrika großen Wert auf das log book (Flugbuch) gelegt – also auf keinen Fall vergessen. Für jedes Trike, das man fliegen möchte, benötigt man ein type rating, welches vom Fluglehrer durchgeführt und bestätigt wird und von der CAA anschließend ins Flugbuch getackert wird.

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    Die letzte Änderung der Seite wurde am 10.08.2009 vorgenommen.